Mitgliedschaft regulär

Schützenverein

ich überlebe

 

 

 

JAHRESMITGLIEDSCHAFT

  • Mitgliedschaft (Ordentliches Mitglied )  € 100,-
  • Einschreibgebühr: entfällt

 



mitgliedschaft für polizisten und soldaten

Bietet jedem interessierten Schützen aus dem Bereich

Militär/Polizei - Sportbereich das passende Paket an.

 

JAHRESMITGLIEDSCHAFT Polizei und Bundesheer angehöriger

  • Mitgliedschaft (Ordentliches Mitglied )  € 50,-
  • Einschreibgebühr: entfällt

 


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MITGLIEDSVERTRAG stand 2024
Du kannst uns den Mitgliedsvertrag auch per mail an office@ichüberlebe.at zukommen lassen.
Mitgliedsvertrag Stand 2024 zum AUSFÜLLE
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STATUTEN stand 2023
Statuten des Sportschützenvereins.pdf
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Der Verein ICH ÜBERLEBE Sektion Schießen, nutzt in der Regel zivile Schießstände für die Abhaltung von Wettkämpfen und Trainings.

Aber auch militärische bei denen wir mit dem ÖBH gemeinsam Veranstaltungen beiwohnen. 
Im Verein wird mit Großkaliber Gewehr und -­‐pistole geschossen.

Die Pistolen Bewerbe finden auf 25m Entfernung statt.
Eigene Waffen, eigene Munition sind Voraussetzung. Nachdem man dafür eine Waffenbesitzkarte benötigt, ist die Ausübung des Sportes ab dem 21igsten Lebensjahr möglich.

Die Gewehr Bewerbe finden auf 200m Entfernung statt. Der Bereich Langwaffe, dass heißt Sportgewehr, Militärgewehr oder Halbautomat in der Regel im Kaliber 223 bis 308.

Eigene Waffen, eigene Munition, der Erwerb ist ab dem 18. Lebensjahr möglich (Kategorie C).

Unser Schießplatz ist der Schießplatz Hölles, auf dem wir meistens einmal im Monat zu Gast sind. Am Schießplatz Hölles können beide Disziplinen geschossen werden.

Wir nützen auch andere Schießplätze. Termine in der Übersicht Terminauswahl.

Um bei uns im Verein aufgenommen zu werden, ist es notwendig die österreichische Staatsbürgerschaft zu besitzen.

 


Im Interesse der Sicherheit beim Ablauf von Wettkämpfen mit Faustfeuerwaffen ist es unbedingt notwendig, Sicherheits- und Ablaufregeln zu beachten; diese dienen zur Vermeidung von Schäden gegen Personen oder/und Sachen. Grundsätzlich ist jeder Schütze für die Abgabe von Schüssen und deren Folgen selbst verantwortlich.

1.) Der Wettkampf besteht aus fünf Durchgängen: 1 Probeserie (25m/150 Sek.), zwei Wertungsserien (25m/150 Sek.) und zwei Wertungsserien (10 oder 15m/20 Sek.).
Das Kommando bei jedem Durchgang beginnt mit: „SCHÜTZEN AN DIE STÄNDE, 5 SCHUSS LADEN UND FERTIGMACHEN ZUR xxx Serie, FEUER bzw. START“.
Vor dem Kommando FEUER bzw. START ist die Waffe abgesenkt zu halten (Winkel von 45°); dabei muss der Abzugsfinger gestreckt neben dem Abzug liegen.

2.) Wenn vom anwesenden Standpersonal (= Standaufsicht) das Kommando „SICHERHEIT“ erfolgt, sind die Waffen zu entladen und mit der Mündung in Richtung Kugelfang, in gut sichtbarem, entladenem Zustand, abzulegen; weiteres
Hantieren mit der Waffe, der Munition oder Ausrüstungsteilen hat strikt zu unterbleiben.
Der Schütze tritt sodann hinter die „Feuerlinie“ und darf diese erst nach dem Kommando “TREFFERAUFNAHME“ oder „SCHÜTZEN AN DIE STÄNDE“ wieder überschreiten.

3.) Das Absenken der Waffe während eines Durchganges ist nur bis zu einem Winkel von 45° erlaubt; dabei muss der Abzugsfinger gestreckt neben dem Abzug liegen!

4.) Nach Abschluss der letzten Wertungsserie (inklusive TREFFERAUFNAHME) tritt der Schütze wieder hinter die „Feuerlinie“ und verbleibt dort bis zum Kommando „WAFFEN VERSORGEN, STÄNDE RÄUMEN“.

5.) Waffenstörungen sind sofort durch Heben einer Hand aufzuzeigen; die Waffe bleibt dabei in einer Hand, die Mündung zeigt in Richtung Kugelfang und der Abzugsfinger liegt gestreckt neben dem Abzug.
Bei Waffenstörungen jeder Art, die ein nicht rechtzeitiges Beenden eines Durchganges verursachen, kann nach Rücksprache mit der Standaufsicht ein Nachschießen gestattet werden.

6.) Jeder Verstoß gegen die „guten Sitten“ eines Wettkampfes [z.B. mehr Patronen als vorgeschrieben abzuschießen, Störung (gleich welcher Art) anderer Schützen während eines Durchganges, Verstöße gegen die Sicherheitsregeln etc.] werden mit sofortigem Ausschluss des Schützen geahndet. Der Anordnung der Standaufsicht ist unverzüglich und ohne Widerspruch Folge zu leisten.