Internationales Schutzzeichen des Zivilschutzes gem. Art. 66 des "Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte" (Zusatzprotokoll I).
Am 1. Samstag im Oktober erfolgt in ganz Österreich ein Zivilschutz-Probealarm! Nutzen Sie diesen Zivilschutz-Tag auch für einen Stresstest und überprüfen Sie Ihre Sicherheitseinrichtungen im Haushalt sowie Ihren Lebensmittel- und Getränkevorrat.
Das alpine Notsignal ist ein Notsignal im Falle von Bergnot bzw. einem Notfall in alpinem Gelände.
Es besteht aus einem optischen und/oder akustischem Signal. Bergsteiger, die Hilfe benötigen, geben innerhalb einer Minute sechs Mal (6x) in regelmäßigen Abständen einsichtbares (z.B. Jacke schwenken, Taschenlampe, Spiegel) oder akustisches Zeichen (z.B. Pfeife, Ruf).
Nach einer Pause von einer Minute wird der Vorgang solange wiederholt, bis Rettung eintrifft.
Die Retter antworten innerhalb einer Minute drei Mal in regelmäßigen Abständen in akustischer oder sichtbarer Weise.
Bei einem Hubschraubereinsatz lose Gegenstände fixieren und richtig einweisen: nur durch eine Person, mit dem Rücken zum Wind, stehen bleiben, auch wenn der Hubschrauber näher kommt.
STRAHLENSCHUTZ
Mehr als 30 Jahre nach der Katastrophe im Atomkraftwerk Tschernobyl und elf Jahre nach der Zerstörung der Reaktoren in Fukushima bleiben die Sicherheit und die Vorsorge bei einem Atomunfall ein wichtiges Thema des OÖ Zivilschutzes.
In Österreich gibt es keine aktiven Atomkraftwerke. Aber in einem Abstand von 200 Kilometern zur Grenze produzieren rund 30 Reaktoren Atomstrom. Man muss davon ausgehen, dass radioaktive Katastrophen möglich sind: Nur rund 50 Kilometer von der oberösterreichischen Grenze im Mühlviertel entfernt liegt das AKW Temelin. Auch das deutsche AKW ISAR ist nur rund 65 Kilometer von Braunau entfernt. Dazu kommt, dass sich praktisch alle Länder, die Atomenergie nutzen, sich mit dem Problem des Sicherheitsniveaus alt werdender Reaktoren auseinandersetzen müssen.
Oberösterreichs Behörden und Einsatzorganisationen haben für ihre Aufgabenbereiche dementsprechende Vorkehrungen getroffen, es gibt Notfallpläne, die im Katastrophenfall in Kraft treten. Zusätzlich müssen die Bürger aktiv Selbstschutz betreiben, um das Risiko einer atomaren Verstrahlung für sich und die Familie zu minimieren. Eigene Schutzmaßnahmen können zwar eine großflächige radioaktive Verunreinigung nicht ungeschehen machen, aber die möglichen persönlichen Schäden verringern.
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